RCH Legal Abogados en Colaboración

Tätigkeitsgebiet


SPANISCHES, DEUTSCHES UND SCHWEDISCHES HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

  • Wir widmen uns der Erstellung von Gesellschafterverträgen, der Gründung spanischer und deutscher Kapitalgesellschaften und deren rechtlicher Betreuung. Hierbei beschäftigen wir uns mit der Erhöhung oder Reduzierung des Gesellschaftskapitals (auch durch Einbringung von Sachwerten, insbesondere Immobilien), Berufung und Abberufung von Geschäftsführern, der Übertragung von Gesellschaftsanteilen (durch Verkauf, Schenkung oder durch Rechtsnachfolge von Todes wegen), der Aufnahme von Gesellschaftern oder deren Ausschluss aus der Gesellschaft, Gründung von Niederlassungen der Gesellschaften im In- und Ausland, der Übernahme von Gesellschaften sowie Problematiken der persönlichen Haftung von Geschäftsführern. Ausserdem beraten wir Mandanten im Zusammenhang mit den sogenannten Offshore Gesellschaften (Gibraltar, Kanalinseln sowie Karibik).
  • Wir behandeln allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Teilnahme von Kapital – und Personengesellschaften am allgemeinen Rechtsverkehr: Dienstleistungs- und Werkvertragsrecht, Faktoring, Leasing, Vertriebsverträge, Agenturverträge.
  • Wir beraten unsere Mandanten im Bereich der Finanzierung von Gesellschaften: Prüfung von Darlehensverträgen, Hypotheken und Grundschulden, Scheck- und Wechselprozesse, Begründung von Pfandrechten, Sicherungsübereignungen und sonstigen Kreditsicherheiten.

SPANISCHES, DEUTSCHES UND SCHWEDISCHES IMMOBILIENRECHT

  • Beraten wir in Fragen bezüglich allgemeiner Geschäftsbedingungen, den spanischen Verbraucherschutzgesetzen (Käufer- und Verbraucherschutzgesetz, Haustürwiderrufsgesetz), dem Versicherungsrecht, dem spanischen Wertpapierhandelsgesetz, MIFID-Richtlinien, Prüfung von Verbraucherkrediten, Produkthaftungsgesetz, Beratung von Verbrauchern über sogenannte „Swaps“ und „Equity Release“ Produkte, Mindestzinsvereinbarungen. Im Anleger und Verbraucherschutz konnte unsere Kanzlei einige wichtige Grundsatzurteile vor den spanischen Gerichten erwirken.

FAMILIENRECHT

  • Scheidungsverfahren in Spanien, Unterhaltsrecht, Auseinandersetzung von in verschiedenen ländern belegenen Vermögensmassen im Zuge von Scheidung und Trennung, Entwurf von Eheverträge mit internationalem Bezug.
  • Im spanischen und deutschen Verbraucherschutzrecht beraten wir in Fragen bezüglich allgemeiner Geschäftsbedingungen, den spanischen Verbraucherschutzgesetzen (Käufer- und Verbraucherschutzgesetz, Haustürwiderrufsgesetz), dem Versicherungsrecht, dem spanischen Wertpapierhandelsgesetz, MIFID-Richtlinien, Prüfung von Verbraucherkrediten, Produkthaftungsgesetz, Beratung von Verbrauchern über sogenannte „Swaps“ und „Equity Release“ Produkte, Mindestzinsvereinbarungen. Im Anleger und Verbraucherschutz konnte unsere Kanzlei einige wichtige Grundsatzurteile vor den spanischen Gerichten erwirken.

IM SPANISCHEN UND DEUTSCHEN VERBRAUCHERSCHUTZRECHT

  • Beraten wir in Fragen bezüglich allgemeiner Geschäftsbedingungen, den spanischen Verbraucherschutzgesetzen (Käufer- und Verbraucherschutzgesetz, Haustürwiderrufsgesetz), dem Versicherungsrecht, dem spanischen Wertpapierhandelsgesetz, MIFID-Richtlinien, Prüfung von Verbraucherkrediten, Produkthaftungsgesetz, Beratung von Verbrauchern über sogenannte „Swaps“ und „Equity Release“ Produkte, Mindestzinsvereinbarungen. Im Anleger und Verbraucherschutz konnte unsere Kanzlei einige wichtige Grundsatzurteile vor den spanischen Gerichten erwirken.

IM INTERNATIONALEN PRIVATRECHT

  • Bei Mandanten mit Auslandsberührung prüfen wir die anwendbaren Rechtsordnungen unter Zugrundelegung der kollisionsrechtlichen Normen, insbesondere im Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Unterhaltsfragen sowie dem Verbraucherschutz. Ausserdem erstellen wir Rechtsgutachten für Gerichtsverfahren in Spanien.

IM SPANISCHEN, DEUTSCHEN UND SKANDINAVISCHEN ERBRECHT

  • Wir bearbeiten in grossem Umfang Mandate aus dem deutschen, spanischen und schwedischen Erbrecht sowie dem internationalen Erbrecht im Allgemeinen. Wir beraten unsere Klienten bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen in Spanien unter Berücksichtigung des in Deutschland oder den skandinavischen Staaten belegenen Vermögens. Wir verfügen über langjährige und solide Erfahrung in der Abwicklung von Erbschaften des in Spanien belegenen Vermögens deutscher, skandinvischer, britischer und US- amerikanischer Erblasser, insbesondere der Auseinandersetzung der Vermögensmassen sowie der Anwendung der ausländischen Rechtsordnungen in Spanien. Unsere Rechtsanwälte sind kompetente Ansprechpartner im spanischen Erbschaftssteuerrecht.

IM PROZESSRECHT

  • bearbeiten wir alle Arten von Gerichtsverfahren im Zivil- und Handelsrecht vor den spanischen , deutschen und Schwedischen Gerichten.
  • Insbesondere vor den schwedischen Gerichten bieten wir Strafverteidigung im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Ausserdem betreuen wir in Schweden Mandate im Verwaltungsrecht und allgemeinen Steuerrecht.

IM INTERNATIONALEN ZIVILPROZESSRECHT

  • Bearbeiten wir in grossem Umfang Fälle von Cross Border Litigation, insbesondere in Deutschland, Spanien und Schweden. Die internationale Zivilprozessführung erfolgt insbesondere in Fällen des Verbraucherschutzes, dem Handels und Gesellschaftsrecht sowie des Erbrechtes. Ausserdem vollstrecken wir deutsche und schwedische Gerichtsurteile in Spanien. Weiterhin bearbeiten des internationalen Insolvenzrechtes geprüft und hierbei Rechtsgutachten zur Verwendung in spanischen Zivilprozessen erstellt.

STEUERRECHT

  • Wir befassen uns mit Fragen des Steuerrechts im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften, dem Erbschaftssteuerrecht, dem Gesellschaftssteuerrecht sowie dem Einkommenssteuerrecht beschäftigt. Weiterhin sind wir mit dem spanisch-deutschen und dem schwedisch spanischen Doppelbesteuerungsabkommen vertraut. Göran Rise ist auf schwedisches Steuerrecht spezialisiert.

SPANISCHES, DEUTSCHES UND SCHWEDISCHES INSOLVENZRECHT / INTERNATIONALES INSOLVENZRECHT

  • Unsere Kooperationsgemeinschaft widmet sich Mandatendes im spanischen, deutschen und schwedischen Insolvenzrecht. Schwerpunktmässig erfolgt hierbei die internationale Bearbeitung im Rahmen des internationalen Insolvenzrechts sowie Prüfung von Fragen der Privat- und Unternehmsinsolvenz in Spanien, Deutschland und Schweden.

SPANISCHES VERWALTUNGSRECHT

  • Wir widmen uns vornehmlich Fällen des öffentlichen spanischen Baurechts und des spanischen Bauplanungsrechtes, insbesondereim Grossraum Marbella und der Costa del Sol . Ausserdem betreiben wir die Legalisierung illegal errichteter Immobilien in Spanien. Hierbei sind wir speziell auf die Durchsetzung und Vertedigung der Rechte unserer Mandanten ggü.den lokalen Entscheidungsträgern in Gemeinde und Landesregierung.
  • Weiterhin werden Mandate aus dem Umweltrecht sowie des allgemeinen Verwaltungsrechts bearbeitet.